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ISBN/EAN: 978-3-941897-65-6
Einband: Geheftet
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Auflage:
5. Auflage 2023
5. Auflage 2023
Erschienen am:
01.12.2010
01.12.2010
Sprache:
Deutsch
Deutsch
Umfang:
26 S.
26 S.
Format (T/L/B):
0.3 x 29.7 x 21 cm
0.3 x 29.7 x 21 cm
Hersteller:
DWA Deutsche Vereinigung für Wasser- wirtschaft, Abwasser un
euler@dwa.de
Theodor-Heuss-Allee 17
DE 53773 Hennef
DWA Deutsche Vereinigung für Wasser- wirtschaft, Abwasser un
euler@dwa.de
Theodor-Heuss-Allee 17
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Merkblatt DWA-M 149-5 Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden, Teil 5: Optische Inspektion
Dezember 2010, DWA-Regelwerk M 149-5
51,50 €
inkl. MwSt.
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Beschreibung
Dieses Merkblatt ersetzt in Verbindung mit dem Merkblatt DWA-M 149-2 (November 2006) "Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden - Teil 2: Kodiersystem für die optische Inspektion" das Merkblatt ATV-M 143-2 "Inspektion, Instandhaltung, Sanierung und Erneuerung von Abwasserkanälen und -leitungen - Teil 2: Optische Inspektion" vom April 1999. Die Überarbeitung wurde notwendig, da sich bedingt durch die europäische Normung, insbesondere die DIN EN 13508-2 "Zustandserfassung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden - Teil 2: Kodiersystem für die optische Inspektion", die Grundlagen und damit die Inhalte für die Zustandserfassung und -beurteilung verändert haben. Weiterhin ergab sich ein Überarbeitungsbedarf auch aus dem technischen Fortschritt im Fachgebiet sowie einer Neustrukturierung des technischen Regelwerkes. Das Merkblatt befasst sich mit der Erfassung des baulichen und betrieblichen Zustandes von Entwässerungssystemen außerhalb und unterhalb von Gebäuden durch optische Inspektion. Es ist damit Teil eines integralen Kanalmanagements wie in DIN EN 752 beschrieben. Im Merkblatt werden Empfehlungen und Hilfen zur Lösung technischer und betrieblicher Probleme sowie zum Qualitätsmanagement gegeben. Hierzu werden Verfahren in allgemeingültiger Form beschrieben und Anforderungen an Ausrüstung, Durchführung und Qualitätssicherung definiert. Zur Ausschreibung und Vergabe von Leistungen muss der Auftraggeber weitere Festlegungen treffen. Ziel ist es, entsprechend der grundlegenden Bedeutung der Inspektion für alle hierauf aufbauenden Arbeitsschritte eine qualifizierte Erfassung des tatsächlichen Zustandes zu gewährleisten.